AGB`s - Ferienhaus Hirtengarten im Odenwald Urlaub mit Hund Hundeurlaub Dogs 4Pfoten Urlaub Vierpfoten

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AGB`s


Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen Buchung Ferienhaus Hirtengarten
Liebe Gäste, wir begrüßen Sie herzlich in unserem Ferienhaus und wünschen Ihnen einen erholsamen und erlebnisreichen Aufenthalt. Damit Sie und nachfolgende Gäste Ihren Urlaub genießen können, wurden die folgende AGB und eine Hausordnung erstellt. Wir bitten Sie, diese einzuhalten. Diese finden Sie auch im Hausordner.
Die Preise und Nebenkosten entnehmen Sie bitte der Seite mit den Preisen.
Am Anreisetag kann die Wohnung ab 16.00 Uhr bezogen werden, am Abreisetag muß sie bis 10.00 Uhr geräumt sein.
Zahlungsweise:
Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen ab Buchung 50 % der Gesamtmiete zu zahlen.  
Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Mietbeginn zu zahlen.

Die Kaution in Höhe von 200 Euro ist mit der Restzahlung zu überweisen und wird nach Beendigung der Reinigungsarbeiten nach dem Auszug per Überweisung zurück erstattet, vorausgesetzt es sind keine Schäden vorhanden.

Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten.

Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den nachfolgenden Pauschalen.

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten.

Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises

Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises

Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises

Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises

Rücktritt 11 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises
Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierungen nach Reisebeginn 100 % des Mietpreises
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.
Die Vermietung:  Der abgeschlossene Zeitmietvertrag für das Ferienhaus kommt zwischen Ihnen als Mieter und dem Vermietern, zustande. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung des Ferienhauses zu Wohnzwecken. Der Hof, bzw. Terrassenbereich (Aussenbereich) ist nicht Bestandteil der Vermietung. Der Vermieter gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des Hofes, bzw. Terrassenbereiches. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und kann jederzeit widerrufen werden. Die Betretung des Aussenbereiches erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung bei etwaigen Schäden oder Unfällen. Das vom Mieter gemietete Objekt ist Eigentum von dem Vermieter. Der Vermieter weist den Mieter in die Benutzung des Hauses ein.


Preise, Leistungen und Haftung: Preise / Leistungsbeschreibungen sind unter Vorbehalt und abhängig von Preissteigerungen, Druckfehlern. Es gelten die Preise die im Internet unter www. http://www.ferienhaus-odenwald-hirtengarten.de veröffentlicht sind. Der Umfang der vertraglichen Leistungen zum Mietobjekt ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet. Nebenabreden zur Leistungsbeschreibung bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.. Die Bilder im Katalog (Homepage) sind ohne Gewähr. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung des Mietobjektes bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft angegebenen gleichwertig. Bei nur teilweiser Vermietung hält der Vermieter die nicht vermieten Räume verschlossen. Der Haushaltsraum ist nicht Teil der Vermietung und ist daher immer verschlossen. Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Bricht der Mieter seinen Aufenthalt vorzeitig aus Gründen ab, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, bleibt der Mietzahlungsanspruch des Vermieters für die gesamte ursprüngliche Mietdauer bestehen. Das gilt auch, wenn aufgrund von  Verstößen gegen die Hausordnung ein Hausverweis ausgesprochen wurde. Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse für die der Mieter und / oder für die den Mieter begleitende Personen verantwortlich sind. Er haftet auch nicht für Unfälle die mit dem von Ihm gemieteten oder zur Verfügung gestellten Gegenständen, wie z.B. Grill, Kaminöfen etc. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.  Der Vermieter haftet nicht bei Unfällen, die im Haus oder auf dem Grundstück passieren. Der Vermieter ist von jeglicher Sorgfaltspflicht für Kinder von Mietern entbunden. Für alle vom Mieter eingebrachten Wertgegenstände wird keinerlei Haftung übernommen. Der Mieter trägt  während der gesamten Mietzeit die Verantwortung für das Objekt. Verschließen Sie beim Verlassen des Ferienhauses alle Fenster, Türen und Gartentore. Schließen Sie die Haustür immer ab. Wir übernehmen bei Einbruch oder Diebstahl keine Haftung! Die Mieter haften gesamtschuldnerisch. Auch bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Blitzschlag, Starkregen, Feuer, Kernenergie, terroristische Gewalthandlungen, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, o.ä.) haftet der Vermieter nicht! Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden dem Vermieter gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Mieters um den Schaden möglichst gering zu halten.


Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN: Die vorliegende Vereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN ist Bestandteil des Mietvertrages für das Ferienhaus  und wird mit dessen Unterschrift vom Gast so akzeptiert. Gestattung der Mitbenutzung eines WLAN. Der Inhaber betreibt in seinem Ferienhaus einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Zugangsdaten: Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung: Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen: Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: - das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; - keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; - die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; - keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; - das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Gast stellt den Inhaber des Ferienhauses von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des Ferienhauses auf diesen Umstand hin.
Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter: Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus nicht vorhersehbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Verkauf des Hauses durch den Vermieter, anderweitige Vermietung, Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc., kann der Vermieter in keinem Fall ein Ersatzobjekt anbieten. Der Vermieter wird in diesem Fall die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstatten. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen. Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann der Vermieter eine schriftliche Zahlungserinnerung mit Fristsetzung und ggfls. Kündigungsoption zusenden, nach Fristablauf ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen, hierbei gelten die Stornoregelungen
Schlussbedingungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen verursachen. Der Mieter ist für das gemietete Mietobjekt Gesamtschuldner. Für berechtigte Mängel und Reklamationen zur Mietsache haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter. Gerichtstand in diesem Falle ist am Wohnort des Vermieters. Die AGBs und Hausordnung sind mit geleisteter Anzahlung akzeptiert und wirksam. Die Beschreibung im Internet erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, ist jedoch ohne Gewähr. Als Mieter verpflichten Sie sich, alle mitreisenden Personen auf diese AGB’s und Hausordnung hinzuweisen und deren Einhaltung sicherzustellen. Bei Fragen oder Problemen richten Sie sich bitte immer gleich an den Vermieter. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
E-Mobilität:
Es ist strengstens untersagt, E-Mobilität, in jeglicher Form, im Ferienhaus und / oder über den Stromzähler des Ferienhauses aufzuladen. Bei Zuwiderhandlung behält der Vermieter sich vor, dass Mietverhältnis sofort aufzulösen.


Der Mieter verpflichtet sich keine geschäftsschädigenden Bewertungen im Internet zu verbreiten.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Michelstadt
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